— 602 — Die Ratifikationsurkunden sind in Gemäßheit des Artikel 23 des Haupt- vertrags und des Artikel III des Zusatzabkommens in Berlin niedergelegt worden. Tunis ist dem Funkentelegraphenvertrag und dem Zusatzabkommen, Zanzibar dem Funkentelegraphenvertrag, jedoch nicht dem Zusatzabkommen, beigetreten. Die Niederlande sind für Curacao dem Funkentelegraphenvertrag und dem Zusatzabkommen mit Wirkung vom 1. Juni 1910 beigetreten.                       Berlin, den 16. April 1910.                                                 Der Reichskanzler.                                                        Im Auftrage:                                                          Stemrich. Berichtigung. In der Bekanntmachung vom 11. März 1910, betreffend die Orte, die im Sinne der §§. 499, 604 der Zivilprozeßordnung als Ein Ort anzusehen sind (Reichs-Gesetzbl. S. 474), muß es unter Nr. 140 des Verzeichnisses statt: „Weiden, Moosburg" heißen: „Weiden, Moosbürg“. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Bestellungen auf einzelne Stücke des Reichs-Gesetzblatts sind an die Postanstalten zu richten.