— 914 — (r. 3799.) Bekanntmachung, betreffend die Ausstellung von Anslandspäsen durch das                           Reichs-Kolontalamt. Vom 30. Juni 1910. Auf Grund des § 6 Abs. 2 des Gesetzes über das Paßwesen vom 12. Oktober 1867 (Bundes-Gesetzbl. S. 33) hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 18. April d. J. beschlossen:        Dem Reichs-Kolonialamte wird die Befugnis beigelegt, an Beamte und Militärpersonen im Dienste der Reichs-Kolonialverwaltung sowie deren Ehefrauen und minderjährige Kinder für Reisen, die eines der afrikanischen oder Südsee- Schutzgebiete zum Ziele haben, nach dem anschließenden Formular Auslandspässe mit Angabe des Freiseziels zu erteilen.                  Berlin, den 30. Juni 1910.                                                            Der Reichskanzler.                                                     von Bethmann Hollweg.