(Nr. 3855.) Bekanntmachung, betreffend Schaffung von Rayons. Vom 4. März 1911. Auf Grund des § 35 des Gesetzes, betreffend die Beschränkungen des Grund- eigentums in der Umgebung von Festungen, vom 21. Dezember 1871 (Reichs- Gesetzbl. S. 459) wird bekannt gemacht, daß die Erweiterung der Rayons für die Festungsanlagen bei Mainz in Aussicht genommen ist. Berlin, den 4. März 1911. Der Reichskanzler. von Bethmann Hollweg. Der Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.