— 112 — Muster. Nachweisung der auf dem Kaliwerk. in den Jahren 1907 bis 1909 gezahlten Löhne. Verfahrene Gezahlte Lahne regelmäßige Arbeits- Monate (Ziffer 2) der Ausführungs- schichten Bemerkungen bestimmungen zu §13 des (Ziffer 3 ber Ausführungs- gesetzes bestimmungen zu § 13 des Kaligesetzes) + I. Klasse: Unter Tage beschäftigte eigentliche Bergarbeiter. 1907. Januar —— ' 1908. 1909. Januar .... ...... ... Dezember .. ..... . .. . Summe 1907 bis 1909.. Der Durchschnittslohn für 1907 bis 1909 beträgt zu dividieren die Summenzahl der Spalte 2 durch die Summenzahl der Spalte 3). Anmerkung. Für die übrigen Arbeiterklassen sowie für die Zeit vom 1. Juni bis 31. Dezember 1910 und für die folgenden Jahre sind entsprechende Nachweisungen auszustellen. —— —.. . — — — — Den Bezug des Reichs-Gesetzblattes vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.