— 193 — Truppen, die zu kriegerischer Verwendung über See zusammengezogen werden, können gegen Zahlung der tarifmäßigen Fahrpreise des ge- wöhnlichen Verkehrs in Stärke bis zu 150 Köpfen zur Fahrt nach den Formierungsorten Schnellzüge benutzen, desgleichen überseeische Friedensablösungstransporte in Stärke bis zu 35 Köpfen. Berlin, den 27. April 1911. Der Reichskanzler. von Bethmann Hollweg. (Nr. 3883.) Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Guatemala. Vom 27. April 1911. D. im Reichs-Gesetzblatte von 1910 Seite 5 bis 375 abgedruckten, auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 sind von Guatemala ratifiziert worden. Die Königlich Niederländische Regierung hat die schriftliche Anzeige über die Ratifikation nebst den Ratiffkations- urkunden am 15. März 1911 erhalten. Die Vorbehalte, die von der Abordnung Guatemalas bei der Unterzeichnung des Abkommens, betreffend die Beschränkung der Anwendung von Gewalt bei der Eintreibung von Vertragsschulden, (Reichs- Gesetzbl. 1910 S. 59) gemacht worden sind, sind bei der Ratifikation ausdrücklich aufrecht erhalten worden. Vorstehende Bekanntmachung ergeht im Anschluß an die im Reichs-Gesetz- blatte von 1910 Seite 375, 382, 457, 673, 913, 992, 1092 und 1105 ver- öffentlichten Bekanntmachungen vom 25. Januar, 14. Februar, 6. Mai, 27. Juni, 8. September, 13. Oktober und 26. November 1910. Berlin, den 27. April 1911. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Kiderlen-Waechter.