— 205 — Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1911. Nr. 24. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Cassel 1911. S. 205. — Bekannt- machung, betreffend Ergänzung und Änderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrsordnung. S. 206. (Nr. 3886.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- zeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Cassel 1911. Vom 25. April 1911. D. durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Cassel stattfindende Wanderausstellung der Deutschen Land- wirtschafts-Gesellschaft. Berlin, den 25. April 1911. Der Reichskanzler. Im Auftrag: Richter. ———,—’·“"—— (Nr. 3887.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Änderung der Anlage C zur Eisen- bahn-Verkehrsordnung. Vom 29. April 1911. Auf Grund der Schlußbestimmung in der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs- ordnung wird diese Anlage, wie folgt, ergänzt und geändert: Nr. la. Sprengstoffe. A. Sprengmittel. Eingangsbestimmungen. 1. Gruppe. a) Ammoniaksalpetersprengstoffe. In dem mit „Ammoncahücit“ beginnenden Absatz wird in der Klammer am Ende hinter „Ruß“ nachgetragen: b auch mit Zusatz von Alkalichloriden, Alkalisulfaten oder ähnlichen neutralen, beständigen, die Gefahr nicht erhöhenden Salzen Reichs-Gesetzbl. 1911. 4 Ausgegeben zu Berlin den 6. Mai 1911.