— 219 — Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1911. AM 28. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Notenwechsel zwischen dem Kaiserlichen Gesandten in Athen und dem Königlich Griechischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten vom 24. Februar 1911 über die Zollbehandlung der von Handlungsreisenden mitgeführten Warenmuster. S. 219. — Bekannt- machung, betreffend die dem Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr bei- gefügte Liste. S. 228. (Nr. 3895.) Bekanntmachung, betreffend den Notenwechsel zwischen dem Kaiserlichen Ge- sandten in Athen und dem Königlich Griechischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten vom 24. Februar 1911 über die Zollbehandlung der von Handlungsreisenden mitgeführten Warenmuster. Vom 17. Mai 1911. J.% dem Kaiserlichen Gesandten in Athen und dem Königlich Griechischen Minister der auswärtigen Angelegenheiten hat der nachstehende Notenwechsel statt- gefunden. Der Bundesrat hat demselben seine Zustimmung erteilt. Berlin, den 17. Mai 1911. Der Reichskanzler. Im Auftrag: von Koerner. Reichs= Gesebl. 1911. 46 Ausgegeben zu Berlin den 27. Mai 1911.