308 Tarif A. Zölle bei der Einfuhr in das deutsche Zollgebiet. Der im gegenwärtigen Tarif erwähnte deutsche allgemeine Tarif ist der Zolltarif vom 25. Dezember 1902 in seiner durch das deutsche Reichsgesetz vom gleichen Tage bestimmten Fassung. Nummer des deutschen Benennung der Gegenstände —- für 1 Doppel- allgemeinen zentner Tarifs Mark aus 47 Preißelbeeren, frisch ...... .... frei aus 49 Preißelbeeren, ohne Zusatz von Zucker oder Sirup eingekocht frei (aus 74/6) Bau- und Nutzholz, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt: aus 75 in der Längsrichtung beschlagen oder anderweit mit der Axt vorge- arbeitet oder zerkleinert; auch gerissene Späne und in anderer Weise als durch Reißen hergestellte Klärspäne: 0,24 weich . .. . .. .... ... . ... für oder Festmeter 1,44 aus 76 in der Längsrichtung gesägt oder in anderer Weise vorgerichtet, nicht gehobelt: für 1 Doppel. zentner weich............................................. III für 1 Festmeter 4,32 Anmerkungen zu Nr. 75 und 76 des allgemeinen Tarifs. 1. Durch bloßes Sägen genutete Schindelbretter sind wie bloß gesägte Schindelbretter nach Nr. 76 zu verzollen. In der Längsrichtung beschlagene, gesägte oder in anderer Weise vorgerichtete, nicht gehobelte Kanthölzer (Balken, Bohlen und der-