Nummer des schwedischen allgemeinen Tarifs — 344 — Benennung der Gegenstände Ver- zollungs- maßstab Kronen Lollsat Orte 218 246 aus 250 aus 253 Sattlerwaren, auch aus Gespinstwaren, sowie andere Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt, aus Leder oder Fell, auch in Verbindung mit anderen Materialien, wie Geschirr, Sättel, Reitgerten, Peitschen, Barbierriemen usw.; ferner Fecht= und Boxhandschuhe aller Art, ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit des Stoffes Stöcke, auch in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz, das Gewicht der Schachteln, des Papiers und ähn- licher Hüllen eingerechnet: andere als offensichtlich für Regen= oder Sonnen-= schirme bestimt:: Andere Tischlerwaren sowie alle anderen bearbeiteten Holz- waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt, auch in Verbindung mit anderen Stoffen als Holz, darunter einbegriffen gedrechselte, gefräste und geschnitzte #- im Reingewichte von mehr als 2 kg für das tück: Waren, ganz oder teilweise mit ungefärbter oder gefärbter Masse belegt: Leisten und Rahmen aus einheimischen Hölzern, poliert, gebohnert, lackiert oder mit anderer Flächenbedeckung versehen, mit Ausnahme der vergoldeten, versilberten und bronzierten Waren, nicht mit Masse belegt: andere als in den Nrn. 251 und 252 des all- gemeinen Tarifs genannte, alle furnierten und geschnitzten darunter einbegriffen: Schachteln aus Espenholzspan ohne Beizung, Malerei oder andere Flächenbedeckung, nicht furniert und nicht geschnitt 20 50