Nummer des schwedischen allgemeinen rifs — 346 — Benennung der Gegenstände Ver- zollungs- maßstab Sollsatz Kronen Ore aus 254 264 268 276 278 Leisten und Rahmen aus einheimischen Hölzern, poliert, gebohnert, lackiert oder mit anderer Flächenbedeckung versehen, mit Ausnahme der vergoldeten, versilberten und bronzierten Waren aus pflanzlichem Rohr, auch in Verbindung mit anderen Stoffen: Stöcke, andere als offensichtlich für Regen-oder Sonnen- schirme bestimmt Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt, aus Materialien, die zu Nr. 266 des allgemeinen Tarifs gehören, oder aus Gras und Wurzeln: Korbmacherwaren: anderer Art als solche aus ungeschälten Zweigen oder gröberem Span, auch mit Polsterung und Über- zug versen Bürstenbinderwaren, wie Bürsten, Pinsel, Besen und Wischer usw.: aus anderen als pflanzlichen Stoffen: mit Einfassung oder Ausrüstung aus Eisen oder unpoliertem oder bemaltem Holz; ferner Pinsel sowie Maurer= und Malerbürsten aller Art, nicht zu Nr. 275 des allgemeinen Tarifs ge- hörnnd. mit anderer Einfassung oder Ausrüstung als in den Nummern 276 und 277 des allgemeinen Tarifs, Staub= und Puderquasten darunter einbegrisfen 50 70 50 20