dummer des schwedischen allgemeinen Tarifs Benennung der Gegenstände — — —. —. ———— — Ver- zollungs- maßstab Zollsab Kronen Ore 284 aus 289 293 297 Perlmutter sowie Muschelschalen und Schntckenhäuser: Waren daraus, nicht besonders genannt, auch in Ver- bindung mit anderen Stoffen, Gold oder Silber aus- genommen: aus Perlmutter, Süßwassermuschelschalen einbe- grisfsfen ... Perlen: nicht gefaßt: unechte: aus echtem oder unechtem Porzellan..... . . ... Zellhorn, Celloidin, Galalith, Ambroin, Eburin und an- dere ähnliche formbare künstliche Stoffe, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt: Waren, im allgemeinen Tarif in Nr. 292 oder sonst nicht besonders genannt, auch in Verbindung mit Geweben, unedlen Metallen oder dergleichen: aus Zellhorn oder Galalith Pappe: Asphaltdachpappe und andere mit Asphalt, Teer oder Teeröl bestrichene oder imprägnierte Pappe, darunter einbegriffen sogenannter Asphalt= und Teerfilz; auch Verhäutungspappe und Graulumpenpappe ohne Im- prägnierung Paopier: Schreib= und Zeichenpapier, Druck-, Lösch= und Filtrier= papier, Kopier-, Seiden= und anderes feines Pack- papier sowie andere, im allgemeinen Tarif nicht be- 1 kg –––+....m. —„—m— — 60 80 01