„ (—- ——.WMW...————.———...##....... ———— —— ——— —— — — Nummer des schwedischen allgemeinen Tarifs Benennung der Gegenstände Ver- zollungs. maßstab Lollsatz Kronen dOre 304 307 308 309 gefältelt und gepreßt, wie sogenannte Leinennach- ahmung; ferner Kartonpapkrr lichtempfindliches photographisches Papier; Pergament- papier, auch nachgeahmt; Papier, imprägniert oder be- strichen mit Chemikalien, Desinfektionsmitteln, Olen, Fett, Wachs, Leim, Gummi und ähnlichen Stoffen, die nicht zu den Farben gehören, aber nicht mit Asphalt Schmirgel-, Glas-, Sand= und anderes Schleif= oder Polier- papriirrririrlrrr ... Anmerkungen zu den Tarifstellen für Pappe und Papier. a) Iwischen Pappe und Papier wird in der Weise unter- schieden, daß die Ware als Papier anzusehen ist, wenn sie weniger als 350 g auf 1 m im Geviert wiegt, andern- falls als Pappe. b) Auf Papier oder Pappe, die ersichtlich nur als Hüllen dienen sollen, bleiben Druck oder Etiketten bei der Ver- zollung außer Betracht. c) YVapier in Rollen wird wie Papier verzollt, wenn die Breite 20 cm übersteigt, und auch sonst, wenn die Ver- wendung des Papiers zur weiteren gewerbemähigen Be- arbeitung oder Verarbeitung, beh. zum Bedrucken, zur Herstellung von Tüten, zum Bekleben von Streichholz. schachteln, zum Bewickeln von Blumendraht, nachgewiesen wird. Tapeten, Tapetenborten darunter einbegriffen: Relieftapeten (mit eingepreßten Mustern versehen) aller Art, auch in Verbindung mit anderen Stoffen Fondtapeten (auf einer Seite mit Grundfarbe bestrichen) aller Art; auch Naturelltapeten (gedruckt auf Papier, das in der Masse gefärbt ist,, soweit sie samtartig, gepreßt (gaufriert), gefirnißt, lackiert oder mit Glimmer oder Metall belegt (bronziert) nd 1 kg 1• 20 07 50