Nummer des schwedischen allgemeinen Tarifs 358 Benennung der Gegenstände Ver- zollungs-. maßstab Lollsatz Kronen Ore 324 aus 328 333 Anmerkung zu den Nrun. 322 und 323. Karten um Aufkleben von Photographien, die nicht unter Nr. 324 sallen sind nach Nr. 323 auch dann zu verzollen, wenn sie eine der in Nr. 322 aufgeführten Bearbeitungen aufweisen. ohne solche Bearbeitung Anmerkungen zu den Nrun. 322 bis 324. a) Zu Nr. 324 gehören, auch wenn die Ware in der in Nr. 322 oder 323 bezeichneten Art bearbeitet ist: Maskenz Kragen, Manschetten und Vorhemden aus Papier, auch auf einer oder beiden Seiten mit weißem, farbigem oder bedrucktem Baumwollenstoff überzogen, ohne wirkliche Nähte. Eine durch Pressung hervorgebrachte künstliche Nachahmung von Nähten ist nicht als wirkliche Naht anzusehen. b) Bei der Verzollung von Verpackungskartons, auch mit Einrichtung von Fächern, bleibt ein vergoldeter, versilberter, bronzierter oder gefärbter Rand oder eine solche Kante außer Betracht; ebenso ist die Beschaffenheit der Etikette ohne Einfluß, sofern diese nicht vergoldet, versilbert oder bronziert oder auch in mehr als einer Farbe gedruckt ist. Bücher, gedruckte, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt: Bücher nicht oder nicht in wesentlichem Umfange in schwedischer Sprache gedruckt; Wörterbücher und Grammatiken Bilder aller Art, durch Druck oder sonstwie vervielfältigt, nicht eingefaßt (auch auf anderem Material als Pappe oder Papier angebracht), wie Atzungen, Stahlstiche, Kupferstiche, Holzschnitte, Lichtdrucke, Oldrucke, Decalco= mania (Abziehbilder), Lithographien, Photographien, 50