— 402 — Nummer Ver- s scwedischen Benennung der Gegenstände zollungs- Zollsatz allgemeinen Tarifs maßstab Kronen Ore Boden- und Wandplatten: von 3 cm Stärke oder mehr: 613 lmehrfarbig oder glasiert! Anmerkung. Spaltsteine der in der Anmerkung 1 zu Nr. 608 des allgemeinen Tarifs bezeichneten Art, bei denen die Stärke des ungeteilten Steines 3 cm oder mehr beträgt, auch mehrfarbig, werden nach Nr. 613 mit 1 Kr. für 100 kg verzollt. - von geringerer Stärke: 614 einfarbig, unglasiert ........................ 100 kg 2 — aus 617 Tiegel, auch aus Graphitmasse, Retorten und Muffeln sowie Teile dazu..... ·........................ 1 — 625 Lugusgegenstände und andere Gegenstände, die als hanpt- sächlich zu Zierzwecken und nicht oder nur in geringerem Umfang zur wirklichen Benutzung bestimmt anzusehen sind, wie Statuetten, Vasen, Nippsachen, Zierteller und anderer Wandschmuck usw. — dagegen nicht Blumen- töpfe, Aschenbecher, Sparbüchsen usw. —, auch in Ver- bindung mit Holz, unedlen Metallen oder dergleichen, das Gewicht der Schachteln, des Papiers und ähnlicher Hüllen eingerechnet: aus echtem Porzellenan 1 kg — 60 anderer Art. .. . ........................ ... — 30 Waren, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt, aus echtem Porzellan: 628 weiß oder einfarig — 30 629 zwei= oder mehrfarbig oder vergoldet, versilbert oder auf andere ähnliche Weise verziert - — 60