— Nummer des schwedischen allgemeinen rifs 420 — Benennung der Gegenstände Ver- zollungs- maßstab Zollsatz Kronen aus 763 aus 764 aus 767 774 und 775 776 777 Spaten, Schaufeln, nicht zum Hausgerät gehörend, und Blatthacken, Mistgabeln, Heugabeln und ähnliche größere gabelförmige Handgeräte sowie Handrechen und Harken, alle mit oder ohne Schaft; auch andere, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannte Handgeräte für Land- wirtschaft oder Gartenbau, Grasschneidemaschinen dar- unter einbegriffen Gartenscheren für zwei HKinde ... Bogenfeilen für Hand= oder Maschinenkraft und Schienen- säagen. Hämmer, Schlägel, Pickel und Meißel, andere als Schraubenmeißel (Schraubenzieher); ferner Ansetzeisen und andere (nicht Luftdruck-)) Werkzeuge für Stein- arbeit, mit oder ohne Schaft: im Stückreingewichte von weniger als 5 kg, aber nicht unter 1,5 kg; ferner Arte und Beile, aller Art, ohne Rücksicht auf das Gewichtt im Stückreingewichte von weniger als 1,5 kk Spiralbohrer für die Bearbeitung von Metall oder Holz, Bohrfutter, Reibahlen (Aufräumer), Gewindeschneider) Schneidbacken und Schneidkluppen für Gewinde, Fräser für die Bearbeitung von Metall oder Holz, Holzschnitzer- werkzeuge sowie Ränderierrädchen Bohrwinden und Wollscheren ... Bohrer) nicht besonders genannt, Bohrknarren, Räöhren- pressen, Gartenscheren für eine Hand, Hand-Blech- scheren, sogenannte Bolzenschneider, Eisen- und Metall- drahtscheren, Schneidezirkel und Rohrschneider sowie Teile dazuf auch Schraubenzieher, mit oder ohne Schaft. 1 kg 100 Kronen 1 kg 15 08 12 60 10 20 20 25