Nummer des schwedischen arfs“ — 428 — Benennung der Gegenstände Ver- zollungs-. maßstab Lollsatz Kronen Anmerkung zu Abschnitt XIIAdes allgemeinen Tarifs. Ist bei Eisenwaren hier vorstehend zwischen bearbeitet und unbearbeitet unterschieden, ohne daß die Art der Bearbeitung näher angegeben wird, so ist die Ware dann als bearbeitet anzusehen, wenn ihre Oberfläche oder irgendein Teil davon einer besonderen Dearhitung. unter- zogen oder ihre Form verändert worden ist. Voraus- setzung ist dabei, daß als ZJweck der Bearbeitung oder Formveränderung angesehen werden kann die Verwendbar- machung der Ware für ihre besonderen Zwecke, die Hebung ihres Aussehens oder — mit den untenerwähnten Aus- nahmen — der Schutz der Ware gegen Rost. Zu den bearbeiteten gehören sonach alle ganz oder teilweise gefeilten, gefrästen, abgedrehten, W3 ge- stanzten, gehobelten, geschliffenen, polierten, durch Olüberzug und Erhitzen mit tiner gleichmäßigen grauen, braunen oder anderen Farbe versehenen, in der Scheuertrommel ge- reinigten; weiter alle ganz oder teilweise bemalten, ge- firnißten, lackierten, emallierten, mit anderen unedlen Metallen oder Legierungen aus unedlen Metallen über- zogenen (jedoch mit den im Kopfe der Nrn. 709 und 710 des allgemeinen Tarifs genannten Ausnahmen), ferner alle mittels Nieten und Schrauben oder auf dhnliche Weise zusammengefügten Waren. Auch das mehr oder minder vollständige Entfernen der rohen Oberfläche nach dem Gusse, dem Schmieden oder Walzen hat zur Folge, daß der Gegenstand als bearbeitet behandelt wird. Als Bearbeitung wird dagegen nicht angesehen das Anschneiden von Gewinden, das Abschneiden, das Ver- Krößern (svällning) oder Verkleinern (strypning) der ohrenden, die Bearbeitung eines Gegenstandes an ge- wissen Stellen bei und zwecks der Prüfung auf Fehler- freiheit, das Entfernen des Glühspans durch Beizen in Säure, das Beseitigen der Gußnähte und Ansätze sowie anderer Gußfehler, das Ebnen der Bruchflächen sowie das Abstechen der verlorenen Köpfe, Eingüsse und Stege sowie ein Uberstreichen mit Ol, Olfarbe, Teer, Asphalt oder Graphit, sichtlich nur zu dem Zwecke, den Gegenstand gegen Rost zu schützen.