— — — — 446 — NAummer Ver- es schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs- Lollsatz allgemeinen maßstab Tarifs Kronen Ore 956 Näh- und Strickmaschinen, fest verbunden mit Gestellen oder für motorischen Betrieb, Steppmaschinen darunter einbegriffen ... 100 tg 18 — 957 Näh- und Strickmaschinen für Handbetrieb, ohne Gestelle; ebenso Oberteile für Näh-, Strick= und Steppmaschinen sowie Teile dazu, nicht besonders genannt 5“ 32 — 958 Gestelle für Näh-, Strick= und Steppmaschinen sowie Teile dazu aus Eisen "“ 5 — Anmerkung zu den Nrun. 956 bis 958. Für Näh- und Strickmaschinen, Gestelle für solche, sowie Teile dazu soll der ZJollbetrag in jedem Falle mindestens 10 v. H. cs Warenwerts entsprechen. Kaffee., Gewürz- und Fleischmühlen, Obstschäl-, Eis= und andere ähnliche für den Haushalt oder sonst für die Bereitung von Eßwaren bestimmte, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannte Maschinen oder Apparate; auch Kleiderwringmaschinen: 959 bei einem Stückreingewichte von höchstens 15 kg - 18 — 960 von größerem Gewicht .. . ... » 12 — 961 Ackerwalzen und andere für die Bearbeitung des Bodens bestimmte, im allgemeinen Tarif nicht besonders ge- nannte Geräte, andere als Handgerüüühte " 4 – 962Pflüge, auch Dampfpflüge, Häufelpflüge und Erdauf- lockerer; Eggen und andere eggenähnliche Ackergeräte; Ernte= und Mähmaschinen; Pferderechen, Heuwender, Unkrautausscheider, Pferdehacken und andere für Saat- oder Erntezwecke bestimmte, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannte Apparate; Drahtsiebe, Wurfma- schinen, Trieure, Getreidesortierer und andere, im all- gemeinen Tarif nicht besonders genannte zum Sor-