— 456 — Nummer Ver- e schwedischen Benennung der Gegenstände zollungs- Sollsah allgemeinen maßstab rifs Kronen Ore 999 mehr als 500 kg, aber nicht mehr als 3 000 kfgFü 100 kg 2— 1000 mehr als 3000 SSBBBB. » 15 — Anmerkung zu den Nrn. 996 bis 1000. Die dem Abschnitt XIIIA angefügten allgemeinen Anmerkungen 1 und 2 sollen, soweit anwendbar, auch für die elektrischen Maschinen gelten. 1001 Statoren, Rotoren, Stromsammler, Magnetspulen, Bürstenhalter und Ankerspulen, für sich eingehend! Anmerkung zu den Nrun. 996 bis 1001. Eine Weare, die nachweislich zum Ersatz für einen abgenutzten oder sonst unbrauchbaren Teil einer früher eingeführten Maschine eingeht, unterliegt keinem Zollzuschlage. Die näheren Bestimmungen über den Nachweis werden von den zuständigen schwedischen Behörden getroffen. Akkumulatoren: aus 1002 nicht montierte Elemente, mit Ausnahme der galvanischen; zu Akkumulatoren gehörende, gleichzeitig eingehende Holzgestelle und Laufbahnen; Akkumulatorplatten so- wie zu solchen gehörende Holzscheiben und Holzstäbe; I für Akkumulatoren bestimmte rechteckige Glasbehälter s vonmindesten63,5kbdmRaumgehaltundinnen " mit Blei ausgefütterte Holzkisten » 6 Anmerkung. Hierunter fallen auch Glasröhren, die zu Akkumulatoren gehören und mit ihnen gleichzeitig ein- gehen, um an Stelle der Holzstäbe zu dienen. T Glühlampen: 1004 Kohlenfadenlamdmen 1 kg 1 4—— — —— – —