— 458 — Nummer Ver- s schwodischen Benennung der Gegenstände kollungs- Zollsatz allgemeinen maßstab rifs Kronen Ore 1005 Metallfadenlannmn 1 kg 4 – Anmerkung zu Nr. 1005. Schachteln und Well- pappe, worin die Lampen verpackt sind, werden nicht zum zollpflichtigen Gewicht gerechnet. 1006 Bogenlampen, auch mit zugehörenden Glocken; sogenannte Nernstlampen sowie Glocken, Leuchtkörper und Wider- stände dazu; auch Scheinwerfen i – 50 Für elektrotechnische Zwecke bearbeitete Kohle, im allge- meinen Tarif nicht besonders genannt: 1008 im Stückreingewichte von 3 kg oder mehr » — 03 von geringerem Gewicht: 1009 Kohlebürsten, auch in Verbindung mit anderen StossenI; » 2 50 1010 anderer Art. .. . . . ... ... .... .... .. » — 20 1011 Sicherungsapparate, montiert auf Porzellanisolatoren (nicht Platten); Anlaß-, Regulierungs= und Vorschalt- widerstände, Kontroller sowie andere elektrische Regu- 1 latoren; ferner elektrische Apparat- und Instrumenten- « tafeln,montiert.............................. - — 35 Anmerkung. Hierunter fallen auch Zellenschalter. D 1012F Sicherungsapparate, nicht besonders genannt, darunter auch 1 einbegriffen Sicherungsstöpsel, Schmelzstücke, Schmelz- 1 patronen und Uberspannungsapparaat - — 50 l Stromschalter (Stromausschalter und Umschalter): i Ölschalter, mit der Hand zu betätigen " — 30 1013