— 464 — Nummer « Ver- « schwedischen · Benennung der Gegenstände zollungs. Zollsatz allgemeinen maßstab rifs Kronen aus 1117| Bleiweiß, Zinkweiß (Zinkoxyd), Zinksulsidweiß (Lithopon), Barytweiß (Permanentweiß, blanc fixe), Mennig, Zinnober, Ultramarin, Kobaltfarben, wie Kobaltoxyd, auch Berliner Blau (Pariser Blau) .. . . . .. . .. . ... — frei Bronzepulver, auch Brokatbronze, sowie Glimmerbronze (gepulverter Glimmer), weiß oder farbig, das Gewicht der unmittelbaren Umschließung eingerechnet: 1120 in Packungen von mindestens 0,5 kg Rohgewicht. 1 kg — 40 1121 in Packungen von geringerem Rohgewicht - — 75 1124 [Indigo, auch künstlicher, sowie andere Indigofarbstoffel Anmerkung. Künstit ti digo i wie natünlicher eu snecher Cpnthetischer) Indigo is aus 1125 Auszüge von pflanzlichen Farbstoffen, flüssig oder fest .. — frei aus 1126 Alizarin- sowie Anilin· und andere Teerfarben, im allge—- meinen Tarif nicht besonders genannt, außer Schwefel- farbken . .. . . . ... — frei Teerfarben und Farbenauszüge mit Zusatz von lösenden oder beizenden Stoffen, wie Essigsäure, Acetin, Gerb- säure oder Alaun oder anderen Motallsalzen: 1128 in kleineren Packungen, die für den Kleinhandel be- stimmt sind (sogenannte hemfärger) 1 kg — 15