Nummer des schwedischen allgemeinen Tarifs — 468 — Benennung der Gegenstände Ver. zollungs. maßstab Lollsatz Kronen 1 Ore aus 1187 1188 aus 1189 1190 1192 1193 1194 Apothekerwaren, im allgemeinen Tarif nicht besonders ge- nannt, einzeln oder zusammengesetzt, außer Sachharin und anderen künstlichen Süßstosfsfen Chemisch-technische Präparate, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt: Chromsulfat, Chromchlorid, Chromsulfatchlorid, basische, feste oder flüssige, mit wechselndem Gehalt von Natriumsulfat oder Natriumchlorid. anderer Art .. ..... ....... .. ....... ... .. .. Instrumente: chirurgische, medizinische, physikalische, außer Pyrometern und elektrischen Meßinstrumenten, chemische und Navi- gationsinstrumente, aller Art, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt; Mikrometer, Meßbänder, Meßstöcke, Rechenstäbe und andere im allgemeinen Tarif nicht besonders genannte mathematische In- strumente; ferner Teile zu hierhergehörenden In- strumenenn ... Anmerkung. Hierunter fallen auch Wasserwagen aller Art. optische: Photographieapparate, mit oder ohne Objektiv, auch nicht besonders genannte Teile zu Photographie- apparaten: im Stückreingewichte von höchstens 3 kg . .. . im Stückreingewichte von mehr als 5 tg Anmerkung. Für sich eingehende Obiektive werden wie gefaßtes optisches Glas verzollt. Kassetten, Sucher, Verschlüsse und Blenden anderer Art als die in den Nrn. 1190 bis 1193 des allgemeinen Tarifs genannten, darunter ein- begriffen Ferngläser, Brillen und gefaßtes optisches Glas; auch Teile dazu, im allgemeinen Tarif nicht besonders genannt, aus anderen Stoffen als Gold oder Silker 100 Kronen 1 kg 15 10 1— Sto2 l frei frei