— 862 — Berichtigung In der Verordnung über die Einteilung der Landtagswahlkreise für Elsaß- Lothringen vom 3. Juli 1911 (Reichs-Gesetzbl. S. 267) muß es auf Seite 272 unter Nr. 46 und 47 in Zeile 9 und 14 von oben statt "Hallingen“ heißen: „Hollingen“. · Den Bezug des Reichs-Gesetzblattes vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.