— 911 — Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1911. 54. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und #nderung der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs. ordnung. S. 911. — Bekanntmachung über die Ratifikation von zwölf auf der Zweiten Haager Friedenskonferenz abgeschlossenen Abkommen vom 18. Oktober 1907 durch Panama. S. 914. (Nr. 3943.) Bekanntmachung, betreffend Ergänzung und Anderung der Anlage C zur Eisen- bahn-Verkehrsordnung. Vom 16. Oktober 1911. Auf Grund der Schlußbestimmung in der Anlage C zur Eisenbahn-Verkehrs- ordnung wird diese Anlage, wie folgt, ergänzt und geändert: Mr. la. Sprengstoffe. 1. Eingangsbestimmungen. A Sprengmittel. a) In der 1. Gruppe a wird der Eingang des mit „Ammonkarbonit“ begin- nenden Absatzes gefaßt: Ammonkarbonit, auch mit der angehängten Zahl 1, (Gemenge usw. .. .. wie bisher). b) In der 3. Gruppe f wird vor dem mit „Lignosit II/4 beginnenden Absatz eingefügt: Gelatine-Romperite, auch mit den angehängten Buchstaben A, B C usw. (Gemenge von gelatiniertem Nitroglyzerin und Glyzerin von kohlenstoffreichen Verbindungen wie Kartoffelmehl, und von anorganischen Salpetern, auch mit aromatischen Nitroverbindungen und Mlalichlersden 2. Beförderungsvorschriften. A. Verpackung. Schießmittel. In der Uberschrift unter 4 werden am Ende die Worte „Frachtstücken von höchstens 200 kg Gewicht“ ersetzt durch: Mengen von höchstens 200 kg Gewicht. Meichs- Gesetzbl. 1911. 147 Ausgegeben zu Berlin den 26. Oktober 1911.