VI 3. bei Bandmaßen von 50 und 40 Meter. 8 Millimeter 30 bis einschließlich 20 Meter 6 5 Meter;; 4 1 10 bis einschließlich 7 Meter 3 » 6 2 » 4 2 ......... . . .... 2 - 3 und 2 Meter. 1 1 Meter . ... 0 „ 0)6 Meteer ... „ 4. bei Präzisionsmaßstäben von 5 und 4 Meter. 0# „ 3 ud 22ddd 0,2 r 1 Mer um 0)5, 0)2) O Meter .. O#os „ 5. Die Fehlergrenzen gelten bei Auflagerung der Maße auf wagerechte Unterlage. B. Für die Einteilung 1. bei Maßen von mehr als 3 Meter Länge für den Abstand irgendeiner Einteilungsmarke von dem ihr nächste Ende der Maßlänge die Hälfte des zulässigen Fehlers der Gesamtlänge; 2. bei Maßen von 3 Meter und weniger für den Abstand irgendeiner Einteilungsmarke von dem einen wie von dem anderen Ende der Maßlänge den vollen Betrag des zulässigen Fehlers der Gesamtlänge; 3. bei Maßen jeder Größe für den Unterschied der Längen benachbarter Zentimeter und halber Zentimter 0)8 Millimeter jedoch bei Präzisionsmaßen 0: „ für den Unterschied der Längen benachbarter Millimeter und halber Millimter: 0/1 Millimete. C. Für die Nacheichung der Präzisionmaße. Die Präzisionsmaße haben bei der Nacheichung die gleichen Fehlergrenzen einzuhalten wie bei der Neueichung. 18. Stempelung. 1. Die Stempelung der Gesamtlänge erfolgt bei Endmaßen ohne Metallbeschlag dicht an den beiden Enden des Maßes,