— 1066 — 2. für die Einteilung bei Maßen von mehr als 3 Meter für den Abstand irgendeiner Einteilungsmarke von dem ihr nächsten Ende der Maßlänge die Hälfte der Fehlergrenze für die Ge- samtlänge, bei Maßen von 3 Meter und weniger für den Abstand irgendeiner Einteilungsmarke von dem einen wie von dem anderen Ende der Maßlänge so viel wie die Fehler- grenze für die Gesamtlänge, bei Maßen jeder Größe für den Unterschied der Längen benachbarter Zenti- meter und halber Zentimeternrn 1 Millimeter, für den Unterschied der Längen benachbarter Milli- meter und halber Millimeter ne „ B. Dickenmaße (Kluppmaße). Die Fehlergrenzen betragen: 1. für die Gesamtlänge bei Kluppmaßen aus Metall von 2 bis einschließlich 106 Meter 2 Millimeter) 15 » 6 „„„ 1 0)) Meter und wenier 4/ „ bei Kluppmaßen aus anderem Material von 2 bis einschließlich 106 Meter 4 Millimeter, 1/5 » 7 · 0,9 -.............. 2 7 0 » - 0 .......... .. .. 1/8 „ jedoch bei Kluppmaßen aus Buchsbaumholz), Elfenbein, Knochen und dergleichen von 0),5 Meter und weniger 0)“ Millimeterß 2. für den Abstand der freien Enden der Kluppstäbe, wie er sich durch Vergleich mit dem an dem Maßstab abgelesenen Abstand dieser Stäbe ergibt, bei Kluppmaßen aus Holz außer Buchsbaumholz das Dreffache der Fehlergrenzen für die Gesamtlänge, bei den übrigen Kluppmaßen das Doppelte der Fehlergrenzen für die Gesamtlänge; 3. für die Einteilung für den Abstand irgendeiner Einteilungsmarke von dem Anfang (Nullende) der Maßlänge so viel wie die vorstehend angegebenen Fehlergrenzen für die Gesamtlänge,