— 1077 — B. Meßwerkzeuge für Flüssigkeiten. a. Meßwerkzeuge ohne Einteilung und Meßwerkzeuge mit ungleichartiger Einteilung von 0/5 Liter und wenieen . .. 0,50 Mark, * 1, 2 und 5 Liter . .... 0600 „ * 10 und 20 Litr. Ino „ größreenn .. 1/%% „ b. Meßwerkzeuge mit gleichartiger Einteilung bei Einteilung in Abschnitte von ¼ Liter und weniiern 0/60 Mark, » 0)5 und 1 Lttter. 1n00% „ * 2 und 5 Lrter ... 2,00 » : 10 Liteerrrr: 400 c. Milchmaße von 20 Liter und weniier . .. 1,00 Mark, „: mehr als 20 bis einschließlich 50 Liter 1,50 „ größre : . .. 2,00 „ III. Fässer. a. Raumgehalts-Ermittelung. Fässer von 110 Liter und wenier 0/20 Mark, » »maehr als 110 bis einschließlich 210 Liter. . . . . .. 0,40 „ #r » y » 210 » v 310 „ 0,a0 v v v „: 310 r? v 410 „ 0,50 » » » 410 ?„ » 600 2 . . . . ... 0,60 „ : 600 Liter für jede volle oder angefangene Stufe von 100 Liter . .. ... O,10 „ b. Tara-Ermittelung für jedes a. 0/20 Mark. c. Erfolgt die Eichung oder Prüfung ohne Stempelung an der Amts- stelle, so wird für Arbeitshilfe und verwendetes Material eine weitere Gebühr in Höhe der Hälfte der nach a oder b sich ergebenden Gebühren erhoben. d. Erweisen sich Fässer als undicht, so sind sie unter Erhebung der Ge- bühren für Prüfung ohne Stempelung zurückzugeben. IV. Hohlmaße und Meßwerkzeuge für trockene Gegenstände. A. ZQylindrische Maße von 0)5 Liter und weniier O# Mark » 1 ttter. 0,20 7 2 2 „„ 0/30 7