— 89 —    Die Auskultation der Lungen ist im Stande der Ruhe und nach kurzem Trabenlassen oder nach vorübergehender Unterbrechung der Atmung durch geeignetes Zuhalten der Nase und des Maules vorzunehmen.   Bei Verdacht der Eutertuberkulose sind das Eutergewebe nach vorherigem Aus- melken und die Euterlymphdrüsen sorgfältig abzutasten ). Bei Verdacht der Gebärmutter- und der Darmtuberkulose ist zur Feststellung etwaiger Veränderungen der Gebärmutter, der Eileiter, inneren Darmbein- und Gekrösdrüsen stets eine Untersuchung vom Mastdarm aus vorzunehmen. Diese Untersuchung empfiehlt sich auch bei Tieren, die wegen Verdachts der Lungentuberkulose untersucht werden, zur Ermittlung einer tuberkulösen Erkrankung der Hinterleibs- organe, die das Vorhandensein der Lungentuberkulose in hohem Grade wahrscheinlich machen kann (vgl. I Nr. 2 unter a).   Handelt es sich um die Untersuchung ansteckungsverdächtiger Tiere in einem Bestande (§ 301), so sind diejenigen Tiere besonders genau zu untersuchen, bei denen nach den vorliegenden Angaben verdächtige Krankheitserscheinungen — wie häufiger freiwilliger Husten, Rückgang in der Ernährung, wiederholtes Aufblähen, Atem- beschwerden im Stande der Ruhe oder bei der Arbeit, Knoten im Euter, Umrindern, unregelmäßiges Rindern, Ausfluß aus der Scheide, Vorhandensein von Krusten und Borken an dem der Scham zugekehrten Teile der Schwanzfläche — bestehen, sowie diejenigen Tiere, die neben seuchenkranken und der Seuche verdächtigen längere Zeit gestanden haben.                                                           III.                                        Bakteriologische Antersuchung.      Für die zur Feststellung der Tuberkulose erforderlichen bakteriologischen Unter- suchungen von Ausscheidungen tuberkuloseverdächtiger Tiere (§ 300 Abs. 3) gelten folgende Grundsätze:                                                     1. Entnahme der Proben.    Die Proben sind so zu entnehmen, daß eine Verunreinigung von außen aus- geschlossen ist. Insbesondere müssen Instrumente, die zur Probenentnahme verwendet werden, desgleichen Gefäße, in denen die Proben zu einer Untersuchungsstelle gesandt werden, vor jedem Gebrauche sorgfältig gereinigt und durch strömenden Dampf, kochendes Wasser oder über der Flamme sterilisiert werden. Es hat sich auch der die Proben Entnehmende vor jeder Probenentnahme die Hände mit warmem Wasser und Seife zu waschen, mit einem geeigneten Desinfektionsmittel nachzuspülen und hierauf zu trocknen.    Bei Verdacht der Lungentuberkulose ist als Probe zur bakteriologischen Untersuchung Material zu entnehmen, das nach einem Hustenstoß aus der Lunge ausgeworfen wird. (Entnahme aus der Rachenhöhle mit einem Rachenlöffel oder mit der eingeführten Hand oder Entnahme auf andere geeignete Weise.)   1) Um die Euterlymphdrüsen in ausreichender Weise abtasten zu können, ist es zunächst erforder- lich, die Haut an der der Innenfläche des Schenkels zugekehrten Euterfläche mit den Spitzen des Zeige Mittel- und Ringfingers bis zur Schenkeleuterfalte in die Höhe zu schieben.