— 115 —      (5) Nunmehr werden der Zustand der Brustfellsäcke und das Verhalten des Brustfells bestimmt. Die Menge des etwaigen ungewöhnlichen Inhalts ist nach Maß oder Gewicht festzustellen. Dann sind der Ausdehnungszustand, die Lage und das Aus- sehen der einzelnen Lungenteile und das Verhalten des Mittelfells, namentlich der darin vorhandenen Lymphknoten, und der großen außerhalb des Herzbeutels gelegenen Gefäße anzugeben.    (6) Demnächst wird der Herzbeutel geöffnet und sein Zustand bestimmt. Hierbei sind zu beachten Größe und Form des Herzbeutels, etwa vorhandener unge- wöhnlicher Inhalt, Beschaffenheit der sich berührenden Flächen der beiden Herzbeutel- blätter und die Dicke der letzteren.    (7) Dann ist die Untersuchung des Herzens vorzunehmen: Lage, Größe, Gestalt, Farbe, Konsistenz (Totenstarre) des Herzens, Blutgehalt der Kranzgefäße und der einzelnen Abschnitte (Vorhöfe und Kammern) und Fettgehalt des subperikardialen Gewebes. Nächstdem folgt die Offnung des Herzens, das hierbei noch in seinem natürlichen Zusammenhang im Kadaver verbleibt.         (8) Die Zerlegung des Herzens zerfällt in drei Teile:      Zuerst werden Menge und Beschaffenheit des in den einzelnen Herzabschnitten gelegenen Blutes und die Weite der zwischen den Vor- und Herzkammern gelegenen Öffnungen bestimmt. Zu diesem Zwecke werden die Vor- und Herzkammern durch vier getrennte Schnitte geöffnet. Bei der Öffnung ist die Basis des Herzens zu schonen, weil sich an sie die zwischen den Vor. und Herzkammern gelegenen Klappen anheften. Zuerst wird die rechte Herzkammer) dann der rechte Vorhof, ferner der linke Vorhof und endlich die linke Herzkammer geöffnet. Der Inhalt jedes Abschnitts wird nach Menge, Aussehen und Gerinnungszustand bestimmt. Die Weite der Öffnungen wird durch vorsichtiges Einführen der zugespitzten Faust vom Vorhof aus festgestellt.     Dann wird das Herz herausgeschnitten und die Weite des Anfangsteils der Aorta und der Lungenarterie sowie die Dicke seiner Wandungen geprüft. Darauf folgt die Untersuchung der Schlußfähigkeit der an den arteriellen Mündungen ge- legenen halbmondförmigen Klappen. Endlich findet die volle Öffnung der beiden Herzkammern statt, um die Be- schaffenheit der zwischen den Vor- und Herzkammern gelegenen Klappen mit den zu- gehörigen Sehnenfäden und Papillarmuskeln, der halbmondförmigen Klappen der Aorta und Lungenarterie, der Scheidewand der Herz- und Vorkammern, der Innen- haut des Herzens und des Herzmuskels (Dicke, Farbe und sonstige Beschaffenheit) festzustellen. Auch die Untersuchung der Kranzgefäße darf nicht unterbleiben.     (9) Die Untersuchung der übrigen Teile der Lungenarterie ist mit derjenigen der Lunge und die des Brustteils der Aorta mit derjenigen des Bauchteils zu verbinden.    (10) Demnächst folgt die Untersuchung der Lungen. Um die Lungen genau untersuchen zu können, müssen sie aus der Brusthöhle herausgenommen werden. Dies muß vorsichtig geschehen, damit das Lungengewebe nicht zerrissen oder gedrückt wird. Sind Verwachsungen zwischen den Lungen und der Rippenwand vorhanden) so sind sie nicht zu durchschneiden, sondern es ist das Rippenfell an den betreffenden Stellen Reichs-Gesetzbl. 1912.                                                                                      16