— 125 — ferner an der inneren Fläche der Schenkel, am Bauche, an der Brust und an der unteren Fläche des Schwanzes anzugeben. Ferner ist der Zustand der Schleimhaut der Nasenhöhle, des Kehl- und Schlundkopfs und der Luftröhre festzustellen, dann sind Lungen, Herz, Milz, Leber, Nieren) Magen und Darm zu untersuchen.                                 7. Schweineseuche und Schweinepest.                                                                   § 26.                                                   A. Schweineseuche.      (1) Beim schnellen Verlaufe der Schweineseuche zeigen sich oft nur Ver- änderungen, die der Blutvergiftung zuzurechnen sind. Es sind deshalb besonders die äußere Haut, die serösen Häute sowie Milz, Leber, Nieren, Herz, Muskeln und Lymphknoten zu untersuchen. Häufiger aber findet sich gleichzeitig eine schwere Lungen-, Brustfell, und Herzbeutelentzündung. Deshalb ist auch eine Untersuchung der Lungen, der Luftröhrenäste, der zugehörigen Lyumphknoten, des Brustfells, des Herzbeutels und des Bauchfells vorzunehmen.     (2) In Fällen, wo die Schweineseuche einen langsamen Verlauf genommen hat, ist auf die Untersuchung der Lungen, der Luftröhrenäste, des Lungen und Rippen- fells, des Herzbeutels und der nachbarlichen Lymphknoten besondere Sorgfalt zu ver- wenden. Auch sind der allgemeine Ernährungszustand und die Beschaffenheit der äußeren Haut zu beachten.                                                    B. Schweinepest.    (1) Hat die Schweinepest einen schnellen Verlauf genommen, so ist der Zustand der äußeren Haut, der Milz, der Leber, der Nieren, des Herzens, der Muskeln und des Brust- und Bauchfells zu ermitteln. Gleichzeitig ist die Beschaffenheit des Magens und Darmes, namentlich des Blind, und Grimmdarms, und der in den Gekrösen gelegenen Lymphknoten festzustellen. «    (2) In Fällen, wo die Schweinepest einen langsamen Verlauf genommen hat, ist von besonderer Bedeutung die Untersuchung des Magens und Darmes und der zugehörigen Lymphknoten. In diesen Fällen ist die Untersuchung auch auf die übrigen Organe der Bauchhöhle sowie auf die Organe der Brusthöhle und auf die Halsorgane auszudehnen. Dabei ist der allgemeine Ernährungszustand nicht außer acht zu lassen. .         8. Rotlauf der Schweine einschließlich des Nesselfiebers (Backsteinblattern).                                                               § 27.   Es wird zunächst die Beschaffenheit der Haut und Unterhaut und hierauf der Schleimhaut des Magens und Darmes, der in der Schleimhaut gelegenen Lymph- apparate und der Gekröslymphknoten festgestellt. Dann wird das Verhalten der Milz, der Nieren, der Leber, des Herzens und der Muskeln ermittelt. In Zweifels- fällen ist eine bakteriologische Untersuchung des Blutes vorzunehmen. Beim Nessel- fieber (Backsteinblattern) ist eine Untersuchung derselben Organe vorzunehmen, der Zustand der Haut aber besonders genau festzustellen.                                                                                                                                    17*