— 241 — B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit- 4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden. 2. Die von den Königlich Serbischen Staats- eisenbahnen betriebene Strecke von der ser- bisch-bulgarischen Grenze bei Laribrod bis Zaribrod.                               Dänemark. A. Von dänischen Verwaltungen betriebene Strecken. 1. Die dänischen Staatsbahnen, einschließlich der von denselben betriebenen Dampffähren- verbindungen: a) über den Limfjord (Oddesund Nord- Oddesund Syd und Nykjebing paa Mors-Glyngere; b) über den Kleinen Lille] Belt (Fredericia - Strib); c) über den Großen,store- Belt (Nyborg-Korsor); d) über den Dresund (Helsinger—Helsingborg und Kopenhagen (Kjobenhavn]-Malme; — wegen der Dampffährenverbindung Kopenhagen-Malme siehe unter B. II. 5) e) über den Masnedsund (Masnede Ore- hoved); f) zwischen Gjedser und Warnemünde; — wegen dieser Dampffährenverbindung — siehe unter B. I. 4; aber mit Ausschluß: der von der Südfünenschen Eisenbahn- Gesellschaft betriebenen Staatsbahn- strecke Nyborg—Faaborg und der Dampfschiffstrecke Korser—Kiel. 2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken: a) Orehoved—Gjedser; b) Aalestrup—-Viborg; c) Soro—Vedde. B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit- betrieb auswärtiger Verwaltungen befinden.          I. Deutscher Verwaltungen. 3. Die von den Königlich Preußischen Staats- bahnen betriebene Strecke von der deutsch- dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. Reichs-Gesetzbl. 1912. Mecklenburgischen Staatsbahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser—Warne- münde.          II. Schwedischer Verwaltungen. 5. Die von den dänischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den schwedischen Staats- eisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke zwischen dem Freihafen Kopenhagen und Malme. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von dänischen Verwaltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen:             Deutschland, Ziffer 141.               Schweden, Ziffer 55.                                    Frankreich. A. Von französischen Verwaltungen betriebene                    Bahnen und Bahnstrecken. Die Linien von allgemeiner Bedeutung: 1. Der Nordbahn. 2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Linien, nämlich der Linie von Wassy nach Saint.Dizier und der Lokalbahnlinien des Departements der Ardennen (Carignan nach Messempre, Monthermé nach Monthermé [Laval-Dieul, Brigne-Meuse nach Vrigne= aux-Bois), von Rambervillers nach Charmes, von Igney- Avricourt nach Blämont und Cirey. 3. Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, einschließ- lich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und derjenigen von Arles nach Saint-Louis. 4.Der Orléansbahn. 5.Der Südbahn. 6.Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung des Departements Indre-et-Loire betriebenen Lokalbahn von Ligré-Riviere nach Richelieu. 7.Der beiden Ringbahnen von Paris) ein- schließlich der strategischen Linie von Va- lenton nach Massy-Palaiseau.                                                                          44