— 275 — (4) Die Überkiste muß die deutliche Aufschrift tragen „Sprengkapseln. 2. Gruppe V. l. V. — Nicht stürzen!“ (5) Jede Kiste darf an Sprengsatz nicht mehr als 20 Kilogramm enthalten und darf das Rohgewicht 90 Kilogramm nicht überschreiten. Kisten, deren Gewicht 25 Kilogramm übersteigt, müssen mit Handhaben oder Leisten versehen sein.         c) Minenzündungen.        (1) Elektrische Zündungen mit kurzen Drähten oder festem Kopfe sind zu höchstens 100 Stück aufrechtstehend in starke Blechbehälter oder in starke Papp- schachteln zu verpacken. Der leere Raum in den Behältern muß mit trockenem Sägemehl oder einem ähnlichen sandfreien Stoffe vollständig ausgefüllt sein. Im übrigen gelten die Vorschriften unter b), Abs. (1) und (2). (2) Elektrische Zündungen an langen Guttaperchadrähten oder -bändern, an Wachsdrähten oder bändern oder an einem Schafte aus getränkter Pappe sind zu höchstens 100 Stück in Pakete zu vereinigen. In einem Paket dürfen höchstens 10 Stück zusammengebunden sein. Die Zündungen müssen abwechselnd an das eine oder das andere Ende des Pakets gelegt sein. Je höchstens 10 Pakete sind in starkes Papier einzuwickeln, zu verschnüren und in eine starke Holz- oder Blechkiste zu verpacken, in der sie mittels Heu, Stroh oder ähnlichen Stoffen — alles völlig trocken — gegen Verschiebung gesichert sein müssen.     (3) Elektrische Zündungen an Holzstäben sind zu höchstens 100 Stück in hölzerne Kisten von mindestens 12 Millimeter Deckel-, Boden- und Seitenwand- stärke und mindestens 20 Millimeter Stirnwandstärke zu verpacken. Die Kisten müssen mindestens 80 Millimeter länger sein als die Zünder. An jeder Stirn- wand muß die Hälfte der Zünder mit Drähten sicher befestigt sein, so daß kein Zünder den anderen oder die Wandungen berühren kann und jedes Schlottern verhindert ist. Höchstens zehn solcher Kisten sind in eine hölzerne Überkiste zu verpacken.    (4) Friktionszünder sind zu je höchstens 50 Stück in ein Bündel zu ver- einigen; ihr Reiberdrahtende muß mit einer über die Reiberdrahtöse greifenden Papierverklebung versehen sein. Die Bündel sind am Zünderkopfende in Holz. wolle und dann in Papier einzuschlagen; ihre umgebogenen Reiberdrahtenden sind zuerst in eine aufgebundene, ungefüllte und dann in eine zweite mit Holz- wolle gefüllte Papierkappe zu legen. Hierbei muß darauf gesehen werden, daß die Holzwolle nicht in unmittelbare Berührung mit den Reiberdrahtenden kommen kann, damit der Reiberdraht beim Herausnehmen der Zünder oder beim Ab- nehmen der Papierkappe nicht hängen bleiben oder herausgerissen werden kann.          Die Entnahme jeder weiteren Schicht von Behältern ist auf diese Weise vorzubereiten und zu bewirken. ·     Das Öffnen einzelner Behälter hat abseits des übrigen Sprengkapselvorrats zu geschehen, und es müssen die zum Ausfüllen der Hohlräume in den Behältern verwendeten Stücke Löschpapiers entfernt werden, bevor die Sprengkapseln mit den Fingern erfaßt werden können. Ein anderes Werkzeug als der Schraubenzieher (Brustleier), womit die Schrauben ausschließlich durch Heraus- und Hineindrehen zu entfernen oder zu befestigen sind, darf zum Öffnen und auch zum Schließen der Kisten nicht verwendet werden und sich auch nicht gleich anderen losen Metallgegenständen in der Nähe befinden; überhaupt ist mit der größten Vorsicht und ohne Anwendung von Gewalt, Schlag und Stoß vorzugehen.                                                                                                                                    51*