— 428 — Anlage 1.                                Muster einer Bekanntmachung'), betreffend die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner (§§ 145 ff. des Ver- sicherungsgesetzes für Angestellte). Die Wahl der Vertrauensmänner und Ersatzmänner für die Angestelltenversicherung findet statt: für die Arbeitgeber? am (vom den bis den )*) von —.— Uhr Mittags bis —— Uhr — —mittags, für die Angestellten am (vom „den bis den ) von — Uhr — . . mittags bis Uhr mittags, für den Wahlkreis umfassend Gewählt wird: für Stimmbezirk A (§ 17 Abs. 2 der Wahlordnung) in für Stimmbezirk B in für Stimmbezirk C in Es sind zu wählen Vertrauensmänner und ——.— Ersatzmänner. [/) Die Vertrauens- und Ersatzmänner werden je zur Hälfte aus den versicherten Angestellten, die nicht Arbeitgeber sind, und aus den Arbeitgebern der versicherten Angestellten gewählt. 1) Diese Bekanntmachung ist mindestens zweimal in dem für die amtlichen Bekanntmachungen der unteren Verwaltungs. behörde bestimmten Blatte zu erlassen. Zwischen der ersten Bekanntmachung und dem Wahltag (beziehungsweise dem ersten Wahltag) muß eine Frist von mindestens sechs Wochen liegen. „) Die Wahlen können auch zu gleicher Zeit stattfinden. 2) Die Klammer bedeutet, daß die untere Verwaltungsbehörde bestimmen kann, ob die Stimmabgabe an einem Tage oder an mehreren Tagen stattfinden soll. Die untere Verwaltungsbehörde kann unter den mehreren Fassungen wählen. *) Die in Klammern [I stehenden Ausführungen können gestrichen werden, wo ein Bedürfnis für eine eingehendere Be- lehrung nicht besteht.