— 128 — Aulage. Verzeichnis derjenigen Betriebe, welche auf Grund der Vorschrift unter V Abs. 2 der Bestimmungen über die Beschäftigung jugendlicher Arbeiter auf Stein— kohlenbergwerken von der Angabe des Beginns und Endes der Pausen in der nach § 138 der Gewerbeordnung zu erstattenden Anzeige und von der entsprechenden Angabe in dem Aushang entbunden worden sind. — —.— — —t-ttf-—Mff.ll·8 —! — — — — ——— — — — — . — — 1. 2. 3. 4. 5. 6. Z „ Zahl der jugendlichen Lau— Namg des Beschäftigungs. Datum Arbeiter zweige, für welche der (im Jahresdurchschnitte), die Ausnahme Ausnahme- welche in der bei 3 ange. gebenen Weise beschäftigt werden. fende Bergwerkes, b. « · Nr·Aufsichtsbczikk.gestattctlskVTWWUUS Bemerkungen. Berlin, den 7. März 1913. Der Stellbertreter des Reichskanzlers. Delbrück. — — Berichtigung. Im 820 Abs. 2 der Verordnung über Geschäftsgang und Verfahren der Rentenausschüsse (Reichs-Gesetzbl. 1913 S. 108) muß es statt „Versicherungs- amts“ heißen: „Rentenausschusses“. Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanftalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerel.