— 184 — (Nr. 4197.). D. gegenwärtigen Rummer des Reichs-Gesetzblatts ist als be- sondere Beilage die Bekanntmachung, betreffend Abändexung und Ergänzung der Eichordnung, vom 6. März 1913 beigefügt. — Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Junern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.