— 1594 a) über den Limfjord (Oddesund Nord— Oddesund Syd und Nykjebing paa Mors—Glyngere); b) über den Kleinen llille] Belt (Fredericia— Strib) e) über den Großenlsstorel Belt(Nyborg-Korsor); d) über den Oresund (Helsinger—-Helsingborg und Kopenhagen [Kjebenhavn—Malmo; — wegen der Dampffährenverbindung Kopenhagen-Malmo siehe unter B. II. 5) c) über den Masnedsund (Masnedo —Ore- hoved); s) zwischen Gjedser und Warnemünde; — wegen dieser Dampffährenverbindung siehe unter B. I. 4; aber mit Ausschluß- der von der Südfünenschen Eisenbahn- Gesellschaft betriebenen Staatsbahn- strecke Nyborg—Faaborgz; der von der Vejle-Give Eisenbahn-Ge- sellschaft betriebenen Staatsbahnstrecke Vejle-Give und der Dampfschiffstrecke Korser—Kiel. 2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken: a) Orehoved—Gjedser; b) Aalestrup—-Viborg; c) Soro—Vedde. B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit- betrieb auswärtiger Derwaltungen befinden. I. Deutscher Verwaltungen. 3. Die von den Königlich Preußischen Staats- bahnen betriebene Strecke von der deutsch- dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. 4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staatsbahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser— Warne- münde. [II. Schwedischer Verwaltungen. 5. Die von den dänischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den schwedischen Staats- eisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke zwischen dem Freihafen Kopenhagen und Malme. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von dänischen Verwaltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: Deutschland, Ziffer 141. Schweden, Ziffer 49. Frankreich. A. Von französischen Derwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. Die Linien von allgemeiner Bedeutung: 1. Der Nordbahn. 2. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Kon nessonäreer betriebenen Linien, nämlich der Linie von Wassy nach Saint-Dizier und der Lokalbahnlinien des Departements der Ardennen (Carignan nach Messempré, Monthermé nach Monthermé [Laval-Dieu!]) Vrigne- Meuse nach Vrigne aux- Bois), von kambervillers nach Charmes, von Igney- Avricourt nach Blämont und Cirey. 3. Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, einschließ- lich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und derjenigen von Arles nach Saint-Louis. 4. Der Orléansbahn. Der Südbahn. 6. Der Staatsbahnen, einschließlich der für Rechnung des Departements Indre-et-Loire betriebenen Lokalbahn von Ligré-Rivieère nach Richelien. Der beiden Ringbahnen von Paris, ein- schließlich der strategischen Linie von Va- lenton nach Massy-Palaiseau. S *