44. bei Szczakowa bis Granica und die in der Richtung nach Rußland be— triebenen Strecken von der österreichisch- russischen Grenze: 45. bei Brody bis Radziwilöw. 46. bei Podwoloczyska bis Woloczysk. 7. bei Nowosielitza bis Nowosielitza. III. Rumänischer Verwaltungen. Die von den Süd-West-Bahnen betriebene und von den Königlich Rumänischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Strecke von der rumänisch-russischen Grenze: 48. bei Ungheni bis Russisch Ungheni. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von russischen Verwaltungen im Ausland be- trieben sind, ist zu vergleichen: Deutschland, Ziffer 100, 101, 102, 103, 101. Osterreich, Ziffer 58, 50. 00. Rumänien, Ziffer 2 2. Serbien. A. Don serbischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. 1. Königlich Serbische Staatseisenbahnen, mit Ausnahme der Kleinbahnen Cuprija-Ravna- Reka und Cicevac—Sv. Pitar. B. Bahnstrecken, die sich im Betrieb oder Mitbetrieb auswärtiger Derwaltungen befinden. 2. Die von den Königlich Ungarischen Staats- eisenbahnen betriebene Strecke von der un- garisch-serbischen Grenze Mitte Save-Brücke 1 Beograd (Belgrad). Aumerkung. Betreffend die Bahnstrecken, welche von serbischen Verwaltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: Bulgarien, Ziffer 2. Schweden. A. Von schwedischen Verwaltungen betriebene Strecken. « I. Normalspurbahnen. 1. Schwedische Staatseisenbahnen, mit Aus- nahme der von denselben betriebenen Strecke 200 —.." Luleä-Riksgränsen mit den Abzweigungen Gellivare—-Malmberget und Gellivare— Kos- kullskulle), jedoch einschließlich der Dampf-= fährenverbindungen: a) über den Oresund zwischen Malmö und Kopenhagen — siehe unter B. I. 49; b) über die Ostsee zwischen Trelleborg und Saßnitz — siehe unter B. II. 50. (Atvidaberg—Bjärka-Säby Eisenbahn, siehe Ostra Central Eisenbahn.) 2. Bergslagernas Eisenbahnen und die im Be- triebe derselben stehende Lödöse—Lilla-Edets Eisenbahn. Börringe-Ostratorps Eisenbahn. Boräs Eisenbahn. Voräs-—Alfvesta Eisenbahn. Dala-Hälsinglands Eisenbahn. Dalslands Eisenbahn. Frövi—Ludvika Eisenbahn, ausschließlich der im Betriebe derselben stehenden Storä- Guldsmedshyttans und Bänghammar—Klo- tens Eisenbahnen. 9. Gäfle— Dala Eisenbahn. 10. Göteborg —Boräs Eisenbahn. 11. Hälsingborg - Häßleholms und Klippan- Eslöfs Eisenbahnen. 12. Härnösand-Sollefteä Eisenbahn. 13. Käflinge—- Barsebäcks Eisenbahn. 14. Kalmar Eisenbahn. 15. Karlskrona—Bärsö Eisenbahn. 16. Kristianstad-- Häßleholms Eisenbahnen. 17. Landskrona und Hälsingborgs Eisenbahnen. 18. Landskrona— Käflinge Eisenbahn. 1) Auf den von den schwedischen Staatseisenbahnen betriebenen Strecken von der schwedisch- norwegischen Grenze bis Charlottenberg und von der schwedisch= nor- wegischen Grenze bis Storlien wird der Zugdienst von den norwegischen Staatsbahnen besorgt. 2) Auf der von den norwegischen Staatsbahnen be- triebenen Strecke von der norwegischeschwedischen Grenze bis Kornsjö wird der Zugdienst von d.r Dalslands Eisen. bahn besorgt. -i