— 203 46. bei Chẽne-Bourg bis Genf-Eaux-Vives. 47. Die von der Gesellschaft der Paris—Lyon- 48. Mittelmeerbahnen mitbetriebene Strecke der schweizerischen Bundesbahnen von der fran- zösisch -schweizerischen Grenze bei La Plaine bis Genf-Cornavin. Die von der Gesellschaft der Paris—Lyon- Mittelmeerbahnen betriebene Strecke von der französisch-schweizerischen Grenze bei Le Locle—Col-des-Roches bis Le Locle— Col--des-Roches und die von dieser gemein- saim mit der Neuenburger Jurabahn be- Berlin, den 25. März 1913. triebene Strecke von Le Locle—Col-des- Roches bis Le Locle-Stadt. IV. Italienischer Verwaltungen. 49. Die von den italienischen Staatsbahnen be- triebene Strecke von der italienisch-schweizeri- schen Grenze bei Chiasso bis Chiasso. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von schweizerischen Verwaltungen im Aus- land betrieben sind, ist zu vergleichen: Deutschland, Ziffer 124, 125, 126, 127, 128. Frankreich, Ziffer 22, 23, 24, 25, 26. Italien, Liffer 23, 34, 25. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wackerzapp. Den Bezug des Neichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.