— 241 — Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1913. 6 A 24. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Straßburg i. E. S. 241. — Be- kanntmachung, betreffend die Geltendmachung des in Artikel 4 der revidierten Pariser Ubereinkunft vom 2. Juni 1911 zum Schutze des gewerblichen Eigentums vorgesehenen Prioritätsrechts. S. 241. — VBekanntmachung über den Beitritt Spaniens zu einem der auf der Zweiten Haager Friedens- konferenz abgeschlossenen Abkommen. S. 242. — Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation des am 11. Oktober 1909 in Paris unterzeichneten Internationalen Abkommens über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen durch Montenegro und Griechenland sowie die dadurch erforderlich gewordenen Anderungen der zur Regelung des internationalen Verkehrs mit Kraftfahrzeugen vom Bundesrate getroffenen Vestimmungen. S. 247. (Nr. 4202.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- zeichen auf der Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft in Straßburg i. Els. 1913. Vom 4. April 1913. D. durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Straßburg i. Els. stattfindende Wanderausstellung der Deutschen LandwirtschaftsGesellschaft. Berlin, den 4. April 1913. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jongquicres. ——————— (Nr. 4203.) Bekanntmachung, betreffend die Geltendmachung des in Artikel 4 der revidierten Pariser Ubereinkunft vom 2. Juni 1911 zum Schutze des gewerblichen Eigentums vorgesehenen Prioritätsrechts. Vom 8. April 1913. Ar# Grund des Artikel II des Gesetzes zur Ausführung der revidierten Pariser Ubereinkunft vom 2. Juni 1911 zum Schutze des gewerblichen Eigentums, vom 31. März 1913 (Reichs-Gesetzbl. S. 236) wird bestimmt: Reichs-Gesetzbl. 1913. 40 Ausgegeben zu Berlin den 22. April 1913.