— 342 — J. Allgemeines. 1. Der Reichskanzler veröffentlicht im Reichsanzeiger die Namen des Vorsitzenden und seiner Stellvertreter sowie den Ort, wo sich die Geschäftsräume des Ober- schiedsgerichts befinden. 6#2. Der Vorsitzende leitet und beaufsichtigt die Geschäfte beim Oberschiedsgerichte. Er zeichnet — unbeschadet der §# 295, 296 des Versicherungsgesetzes für An- gestälte — die Verfügungen und Entscheidungen und vollzieht die Reinschriften, seweit nicht diese Verordnung etwas anderes bestimmt. Der Reichskanzler kann die Vollziehung der Reinschriften durch Be- glaubigungsvermerk eines Bureau= oder Kanzleibeamten zulassen. Der Vorsitzende des Oberschiedsgerichts übt die unmittelbare Dienstaufsicht über die Hilfskräfte aus. 83. Der Vorsitzende verpflichtet durch Handschlag die als Beisitzer zugezogenen ständigen Mitglieder des Reichsversicherungsamts und die richterlichen Beamten vor ihrer ersten Dienstleistung auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer besonderen Obliegenheiten als Beisitzer des Oberschiedsgerichts. Er verpflichtet ferner die Hilfskräfte des Oberschiedsgerichts, soweit sie nicht bereits einen Diensteid geleistet haben, eidlich auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten. Dieser Eid lautet: „Ich N. N. schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten eines ......... des Oberschiedsgerichts für Angestelltenversicherung gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“ Der Eid ist vorzusprechen. Der Schwörende erhebt bei der Eidesleistung die rechte Hand. 9 51 Abs. 5 des Gerichtsverfassungsgesetzes gilt entsprechend. Uber die Verpflichtung ist eine Niederschrift aufzunehmen. 84. Der Vorsitzende verpflichtet die Versicherungsvertreter spätestens in der ersten Verhandlung, zu der sie zugezogen werden, auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Amtspflichten eidlich (§ 164 Abs. 1 in Verbindung mit den 99 161, 139 des Versicherungsgesetzes für Angestellte). Der Eid ist den zu Vereidigenden vorzusprechen und lautet: ((Sie schwören bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die Pflichten eines Versicherungsvertreters des Oberschiedsgrrichs für Angestelltenversicherung getreulihh zu erfüllen und Ihre Stimme nach bestem Wissen und Gewissen ab- zugeben