— 487 — (Nr. 4244.) Bekanntmachung, betreffend die Ratifikation von drei am 29. September 1911 in Berlin zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien abgeschlossenen Rechtsverträgen und den Austausch der Natifikationsurkunden sowie eine zwischen beiden Teilen durch Schriftwechsel vom 29. September 1911 wegen der Ubergangsbestimmungen getroffene Verständigung. Vom 1. Juli 1913. D. vorstehend abgedruckten, am 29. September 1911 in Berlin abgeschlossenen Verträge, nämlich: 1. Konsularvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien, 2. Vertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien über Rechts- schutz und Rechtshilfe in bürgerlichen Angelegenheiten, 3. Auslieferungsvertrag zwischen dem Deutschen Reiche und Bulgarien, sind ratifiziert worden. Der Austausch der Ratifikationsurkunden ist am 24. Juni 1913 in Berlin erfolgt. Wegen der Ubergangsbestimmungen sind zwischen dem Staatssekretär des Auswärtigen Amtes und dem Burlgarischen Gesandten in Berlin die nebst deutscher hbersetung nachstehend abgedduckten Schreiben vom 29. September 1911 gewechselt worden. Berlin, den 1. Juli 1913. Der Reichskanzler. In Vertretung: von Jagow.