— 500 — übersteigender Ertrag der Branntweinsteuer, soweit sie nach der Rechnung des Jahres den Bedarf des Reichs übersteigen, auch zur Deckung der im §9 3 Satz 1 dieses Gesetzes bezeichneten einmaligen Ausgaben verwendet werden können. Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insiegel. Gegeben Kiel, den 3. Juli 1913. * Wilhelm. von Bethmann Hollweg. Nachtrag zum Reichshaushaltsetat für das Rechnungsjahr 1913. E goir das S : echnungs- Einnahmen und Ausgaben. jahr 1913. S a Mark. Ordentlicher Etat. IV. Derschiedene Derwaltungseinnahmen. Verwaltung des Reichsheers. 9.3s4. Einnahmen für Rechnung der Bundesstaaten mit Ausschluß von Bayern: Preußen usw. . .. .... . ........ ... — 406 410 A Sachsen .. ... — 41292 - Württemberg . .... . .. ... ..... . ... 519 629 » — 71 927 V. Allgemeine Finanzverwaltung. 17.1|17.ölle, Steuern und Gebürene 13 000 000 17a. 18a. 19. 21. 1/2.Stempelabgaben von Gesellschaftsverträgen und Versicherungs- quittungen sowie Einnahmen aus dem Erbrecht des Staatess 14 500 000 — Aus dem Wehrbeitrggeeea .. 416 786 994 — Andere Ausgleichungsbetrüuügeee . . .... 8 535 1½8.] SonstigKs . . . . . 90 129 753 Summe V. . . . 534 425 282 Summe der Einnahmen 534 497 209 a. Fortdauernde Ausgaben. V. Reichsamt des Innern. 1/24. Allgemeine ddss . . . . . ... 620 000 Summe V für sich.