2 3 4 Steuersatz Berechnun — 9 Gegenstand der Besteuerung vom vom der Stempelabgabe Hun· Tau- g dert send Mark Of. D) die Errichtung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die bei solchen 6 Gesellschaften erfolgende Erhöhung des Stammkapitals und Einforderung # von Nachschüssen in der Form von D Verträgen oder Beschlüssen 3 — — — Gesellschaften mit beschränkter Haf- " D des Stammkapitals oder des Betrags der Erhöhung dieses Kapitals oder des Betrags der eingeforderten — 3 ¾l " sellschaftsvertrags oder auch nur tat vussschühn sächlich den Erwerb oder die Ver- 1 wertung von Grundstücken betreiben — — — Tritt die Voraussetzung nachträg- 6 lich ein, so ist der Stempelmehrbetrag, der sich aus der Anwendung des höhe- ren Steuersatzes ergibt, nachzuerheben. Dr Die Stempelabgabe von 5 vom Hundert ermäßigt sich auf die Hälfte für Handwerkerbaugesellschaften, die satzungsgemäß und tatsächlich Grund- stücke erwerben, um eine Bebauung durch die Gesellschafter ausführen zu lassen oder um durch die Weiter- führung eines bereits begonnenen Baues die Forderungen aus Lieferungen oder Arbeiten für den Bau zu sichern. tung, die nach dem Inhalt des Ge- Anmerkungen zu a, b: 1. Den Aktiengesellschaften im Sinne dieser Vorschriften stehen die Reichs- bank sowie die deutschen Kolonial= gesellschaften und die ihnen gleich- gestellten deutschen Gesellschaften mit der Maßgabe gleich, daß der Steuersatz für sie 3 v. H. beträgt. 2. Wird das Kapital oder der Betrag der Nachschüsse nicht sofort voll ein- gezahlt, so ist auf Antrag Aussetzung der Versteuerung in der Weise zu ge- währen, daß bei jeder Einzahlung der darauf verhältnismäßig entfallende Teil der Abgabe entrichtet wird. 3. Die Vorschriften zu a, b finden auch Anwendung auf im Ausland geschlossene Gesellschaftsverträge, welche 86“