— 688 1 2 4 Steuersatz Berechnun 9 9 Nr. Gegenstand der Besteuerung Wi* der Stempelabgate dertsend Mark Ok. (4.) . Befreiungen. Die vorbestimmte Abgabe wird nicht erhoben: 1. falls die Waren, welche Gegenstand eines nach Nummer 4b stempel- pflichtigen Geschäfts sind, von einem der Vertragschließenden im Inland erzeugt oder hergestellt sind; für die Ausreichung der von den Mandbriefinstituten und Hypo- thekenbanken ausgegebenen, auf den Inhaber lautenden Schuld- verschreibungen als Darlehnsva- luta an den kreditnehmenden Grundbesitzer; für sogenannte Kontantgeschäfte über die unter Nummer 4a 4 be- zeichneten Gegenstände sowie über ungemünztes Gold oder Silber. Als Kontantgeschäfte gelten solche Geschäfte, welche vertrags- mäßig durch Cieferung des Gegen- standes seitens des Verpflichteten an dem Tage des Geschäftsab- schlusses zu erfüllen sind; von den zur Versicherung von Wertpapieren gegen Verlosung ge- schlossenen Geschäften, unbeschadet der Stempelpflicht der nach er- folgter Verlosung stattfindenden Kauf- oder sonstigen Anschaffungs- geschäftej für Kauf= oder sonstige An- schaffungsgeschäfte über Renten- und Schuldverschreibungen des Reichs oder der Bundesstaaten sowie Interimsscheine über Ein- zahlungen auf diese Wertpapiere.