— 746 — überzeugen, ob die ihm vorgelegten Gegenstände dieselben sind, für welche das Abfertigungspapier beim Eingang erteilt worden ist. Soweit in dieser Hinsicht keine Bedenken entstehen, bescheinigt das Amt die Wiederausfuhr oder die Ein— lieferung in die Niederlage und erstattet den bei der Einfuhr für diese Gegen— stände hinterlegten Zollbetrag oder trifft wegen Freigabe der bestellten Sicherheit die erforderliche Verfügung. Ich nehme Ihre gütige Vermittlung in Anspruch, um Vorstehendes zur Kenntnis der Kaiserlichen Regierung zu bringen und bitte Sie zu genehmigen usw. usw. usw. Davignon. Seiner Durchlaucht dem Prinzen von Hatzfeldt-Trachenberg, usw. usw. usw. in Brüssel. Die vorstehende Vereinbarung hat die Genehmigung des Bundesrats ge- funden. Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Voftanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.