— 747 — Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1913. . 63. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend die Entschädigung ungarischer Staatsangehöriger für unschuldig er- littene Untersuchungshaft. S. 747. — Bekanntmachung über die Ratifikation des zweiten der beiden am 23. September 1910 in Brüssel unterzeichneten seerechtlichen Ubereinkommen durch Griechen- land und die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde. S. 717. — — – — — (Nr. 4301.) Bekanntmachung, betreffend die Entschädigung ungarischer Staatsangehöriger A für unschuldig erlittene Untersuchungshaft. Vom 28. Oktober 1913. uf Grund des 9 12 des Gesetzes, betreffend die Entschädigung für unschuldig erlittene Untersuchungshaft, vom 14. Juli 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 321) wird hierdurch bekannt gemacht, daß durch die Gesetzgebung des Königreichs Ungarn die Gegenseitigkeit im Sinne jener Vorschrift verbürgt ist. Diese Bekanntmachung schließt sich an die Bekanntmachung vom 3. Mai 1906 (Reichs-Gesetzbl. S. 465) an. Berlin, den 28. Oktober 1913. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Zimmermann. —)——“KK-— (Nr. 4302.) Bekanntmachung über die Ratifikation des zweiten der beiden am 23. September 1910 in Brüssel unterzeichneten seerechtlichen Ubereinkommen durch Griechenland und V die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde. Vom 7. November 1913. on den beiden im Reichs-Gesetzblatt von 1913 Seite 49 abgedruckten, am 23. September 1910 in Brüssel unterzeichneten seerechtlichen Ubereinkommen ist nunmehr auch das ÜUbereinkommen zur einheitlichen Feststellung von Regeln über die Hilfeleistung und Bergung in Seenot von Griechenland ratifiziert worden; die Hinterlegung der Ratifikationsurkunde ist am 15.Oktober 1913 in Brüssel erfolgt. Diese Bekanntmachung schließt sich an die Bekanntmachung vom 21. Ok- tober 1913 (Reichs-Gesetzbl. S. 740) an. Berlin, den 7. November 1913. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Zimmermann. Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Reichs-Gesetzbl. 1913. 121 Ausgegeben zu Berlin den 14. November 1913.