— 30 a) über den Limfjord (Oddesund Nord— Oddesund Syd und Nykjebing paa Mors—Glyngore); b) über den Kleinen [lille] Belt (Fredericia— Strib); c) über den Großen [store] Belt (Nyborg-Korser) d) über den Oresund (Helsingor—-Helsingborg und Kopenhagen [Kjiobenhavn]—Malme; — wegen der Dampffährenverbindung Kopenhagen-Malms siehe unter B. II. 5); e) über den Masnedsund (Masnedo—Ore- hoved); f) zwischen Giedser und Warnemünde; — wegen dieser Dampffährenverbindung siehe unter B. I. 4; aber mit Ausschluß: der von der Südfünenschen Eisenbahn- Gesellschaft betriebenen Staatsbahn- strecke Nyborg—Faaborg; der von der Vejle-Give Eisenbahn-Ge- sellschaft betriebenen Staatsbahnstrecke Vejle-Give und der Dampfschiffstrecke Korsor—Kiel. 2. Folgende unter Staatsverwaltung stehende Privateisenbahnstrecken: a) Orehoved—Gjedser; b) Aalestrup—Viborg; Jc) Soro—Vedde. B. Babnstrecken, die sich im Betrieb oder Mit- betrieb auswärtiger Derwaltungen befinden. I. Deutscher Verwaltungen. 3. Die von den Königlich Preußischen Staats- bahnen betriebene Strecke von der deutsch- dänischen Grenze bei Farris bis Vamdrup. 4. Die in Gemeinschaft mit den Großherzoglich Mecklenburgischen Staatsbahnen betriebene Dampffährenverbindung Gjedser—Warne- münde. — 5. II. Schwedischer Verwaltungen. Die von den dänischen Staatseisenbahnen gemeinschaftlich mit den schwedischen Staats- eisenbahnen betriebene Dampffährenstrecke zwischen dem Freihafen Kopenhagen und Malmö. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von dänischen Verwaltungen im Ausland betrieben sind, ist zu vergleichen: Deutschland, Ziffer 140. Schweden, Ziffer 49. Frankreich. A. Von französischen Verwaltungen betriebene Bahnen und Bahnstrecken. Die Linien von allgemeiner Bedeutung: 1. 2. 5. Der Nordbahn. Der Ostbahn, einschließlich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Linien, nämlich der Linie von Wassy nach Saint-Dizier und der Lokalbahnlinien des Departements der Ardennen (Carignan nach Messempré, Monthermé nach Montbermé [Laval-Dieu], Brigne-Meuse nach Vrigne-aux. Bois), von Rambervillers nach Charmes, von Igney- Avricourt nach Blämont und Cirey. 3.  Der Paris-Lyon-Mittelmeerbahn, einschließ- lich der für Rechnung der Konzessionäre betriebenen Linie des alten Hafens in Marseille und derjenigen von Arles nach Saint-Louis. 4.  Der Orléansbahn. Der Südbahn. 6. Der Staatsbahnen, einschließlich der Lokal- bahnen von Ligre-Rivière nach Richelieu, für Rechnung des Departements Indre-et-Loire betrieben, von Le Pallet nach Vallet, für Rechnung des Departements Loire-Inférieure betrieben, von Chars nach Marines, für Rechnung des Departements Seine-et-Oise