46. 47. — 39 45.  Die von den Großherzoglich Badischen Staatseisenbahnen mitbetriebene Verbin- dungsbahn zwischen Basel badische Staats- eisenbahnen und Basel schweizerische Bundes- bahnen. Die von den Reichseisenbahnen in Elsaß- Lothringen betriebene Strecke von der deutsch- schweizerischen Grenze bei St. Ludwig bis Basel schweizerische Bundesbahnen. Die von der Pruntrut—-Bonfol-Bahn ge- meinsam mit den Reichseisenbahnen in Elsaß- Lothringen betriebene Strecke von der deutsch- schweizerischen Grenze bei Bonfol bis Bonfol. III.Französischer Verwaltungen. Die von der Gesellschaft der Paris—Lyon- Mettelmeerbahn betriebenen Strecken von der französisch -schweizerischen Grenze: 48. bei St. Gingolph bis Bouveret. 40. bei Chene-Bourg bis Genf-Eaux-Vives. Berlin, den 23. Februar 1914. — 50. bei La Plaine bis Genf-Cornavin¹). 51. bei Le Locle-Col-des-Roches bis Le Locle- Stadt²). IV. Italienischer Verwaltungen. 52. Die von den italienischen Staatsbahnen be- triebene Strecke von der italienisch-schweizeri- schen Grenze bei Chiasso bis Chiasso. Anmerkung. Betreffend die Bahnstrecken, die von schweizerischen Verwaltungen im Aus- land betrieben sind, ist zu vergleichen: Deutschland, Ziffer 123, 124, 125, 126, 127. Frankreich, Ziffer 22, 23, 24, 25, 26. Italien, Ziffer 23, 24, 25. ¹) Die französische Gesellschaft der Paris-Lyon-Mittel- meerbahn besorgt nur den Zugdienst in den zwischen Genf- Cornavin und Frankreich verkehrenden Zügen. ²) Die französische Gesellschaft der Paris-Lyon-Mittel- meerbahn besorgt nur den Zugdienst in den zwischen Le Locle-Stadt resp. Le Locle-Col-des-Roches und Frankreich verkehrenden Zügen. Der Reichskanzler. Im Auftrage: Wackerzapp. Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei.