— 115 — Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1914. Nr. 24. Inhalt: Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Baltischen Ausstellung in Malmö 1914. S. 115. — Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen auf der Ausstellung für Gesundheitspflege in Stutt- gart 1914. S. 115. (Nr. 4371.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- zeichen auf der Baltischen Ausstellung in Malmö 1914. Vom 28. April 1914. Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Malmö stattfindende Baltische Ausstellung. Berlin, den 28. April 1914. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquiteères. (Nr. 4372.) Bekanntmachung, betreffend den Schutz von Erfindungen, Mustern und Waren- zeichen auf der Ausstellung für Gesundheitspflege in Stuttgart 1914. Vom 29. April 1914. Der durch das Gesetz vom 18. März 1904 (Reichs-Gesetzbl. S. 141) vor- gesehene Schutz von Erfindungen, Mustern und Warenzeichen tritt ein für die in diesem Jahre in Stuttgart stattfindende Ausstellung für Gesundheitspflege. Berlin, den 29. April 1914. Der Reichskanzler. Im Auftrage: von Jonquieres. Den Bezug des Reichs-Gesetzblatts vermitteln nur die Postanstalten. Herausgegeben im Reichsamt des Innern. — Berlin, gedruckt in der Reichsdruckerei. Reichs- Gesetzbl. 1914. 28 Ausgegeben zu Berlin, den 30. April 1914.