— 161 — Dritte Anlage zum Etatsgesetze. Besoldungsetat für das Direktorium der Reichsversicherungsanstalt für Angestellte auf das Rechnungsjahr 1914. Betrag für das Titel. Ausgaben. Rechnungsjahr 1914. Mark. 1.  Päsident 14000 bis 17000 Mark Gehalt. Der Präsident hat Anspruch auf Dienstwohnung und erhält bis zu ihrer Fertigstellung eine Mietentschädigung von jähr- lich 4500 Mark. Wohnungsgeld II des Tarifs. 4 Mitglieder des Direktoriums je 8000 bis 12000 Mark Gehalt 51500 Wohnungsgeld II des Tarifs. 2. Mietentschädigung und Wohnungsgeldzuschüsse 11220 3. Pensionen, Witwen- und Waisengelder – Summe 62720 38