— 243 — Reichs-Gesetzblatt. Jahrgang 1914. s 4l. Inhalt: Bekanntmachung über die Einreihung von Orten in die Wohnungsgeldzuschußklassen. S. 248. (Nr. 4406.) Bekanntmachung über die Einreihung von Orten in die Wohnungsgeldzuschuß- klassen. Vom 1. Juli 1914. D. Bundesrat hat auf Grund der Ermächtigung im § 30 Abs. 4 des Besoldungsgesetzes vom 15. Juli 1909 — Reichs-Gesetzbl. S. 573 — beschlossen, 1. daß die in dem nachfolgenden Verzeichnis angegebenen Orte der dazu vermerkten Ortsklasse vom 1. Oktober 1914 ab angehören und 2. daß das Ortsklassenverzeichnis in der am Schlusse des Verzeichnisses angegebenen Weise berichtigt wird. Berlin, den 1. Juli 1914. Der Reichskanzler. In Vertretung: Kühn. Reichs--Gesebl. 1914. 52 Ausgegeben zu Berlin den 8. Juli 1914.